Alle 13 Wochen kann der Haus- oder Facharzt (Vertrags- oder Wahlarzt) bis zu drei Therapien an sieben Behandlungstagen verschreiben, darüber hinausgehende Therapien oder Verlängerungen sind chefarztpflichtig. Privatleistungen sind jederzeit möglich.
Zuweisungsmodalitäten
Alle PatientInnen mit einer steirischen Krankenversicherung können ohne chefärztliche Bewilligung an uns überwiesen werden, da wir eine Krankenanstalt sind. Über Zuweisung des Haus- oder Facharztes (Vertrags- oder Wahlarzt) können ambulante Therapien im APT in Anspruch genommen werden.
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